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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1.
Geltungsbereich
(1)
Diese
Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem
Übersetzer und seinem
Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich
vereinbart oder
gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2)
Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den
Übersetzer nur verbindlich,
wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2.
Umfang des
Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung
wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der
Auftraggeber erhält die vertraglich
vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3.
Mitwirkungs-
und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1)
Der
Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über
gewünschte Ausführungsformen
der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung
auf Datenträgern,
Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form
der Übersetzung, etc.). Ist
die Übersetzung für den Druck bestimmt,
überlässt der Auftraggeber den
Übersetzer rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug,
so dass der
Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen
sind vom
Auftraggeber zu überprüfen.
(2)
Informationen
und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig
sind, stellt der
Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrages zur
Verfügung
(Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen,
Abkürzungen,
interne Begriffe etc.).
(3)
Fehler und
Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder
verzögerten Lieferung von
Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des
Übersetzers.
(4)
Der
Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an
einem Text und stellt
sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von
entsprechenden
Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.
4.
Rechte des
Auftraggebers bei Mängeln
(1)
Der Übersetzer
behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der
Auftraggeber hat zunächst nur
Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung
möglicherweise enthaltenen
Mängel.
(2)
Der
Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer
Angabe des Mangels
geltend gemacht werden.
(3)
Beseitigt
der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht
innerhalb einer angemessenen
Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die
Mängelbeseitigung als
gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung
des
Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen
anderen Übersetzer
beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der
Vergütung verlangen oder
vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt
als gescheitert, wenn auch
nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung
weiterhin Mängel
aufweist.
5.
Haftung
(1)
Der
Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz. Nicht als grobe
Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch
Computerausfälle und
Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder
durch Viren verursacht worden
sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software
hiergegen Vorkehrungen.
Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt
ausschließlich im Falle der
Verletzung von Hauptpflichten.
(2)
Der
Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) gilt
nicht
für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit.
(3)
Ansprüche
des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln
der Übersetzung (§ 634a
BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr
seit der Abnahme
der Übersetzung.
(4)
Die
Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen
§ 634a BGB auf die gesetzliche
Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt
§ 202 Abs. 1 BGB unberührt.
6.
Berufsgeheimnis
Der Übersetzer
verpflichtet sich, Stillschweigen über alle
Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer
Tätigkeit für
Auftraggeber bekannt werden.
7.
Mitwirkung
Dritter
(1)
Der
Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des
Auftrags Mitarbeiter oder
fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2)
Bei
Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer
dafür zu sorgen, dass
sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6 verpflichten.
8.
Vergütung
(1)
Die
Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar
ohne Abzug innerhalb von 30
Tagen nach Rechnungsdatum.
(2)
Alle
Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
(3)
Der
Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die
Erstattung der
tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten
Aufwendungen. In
allen Fällen wird die Umsatzsteuer, soweit gesetzlich
notwendig, zusätzlich
berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen
Übersetzungen einen
angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer kann mit dem
Auftraggeber
vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner
Arbeit von der
vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.
(4)
Ist die
Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und
Schwierigkeit
angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese
unterschreitet die jeweils
geltenden Sätze des Justizvergütungs- und
entschädigungsgesetzes (JVEG, §11)
nicht.
9.
Eigentumsvorbehalt
und Urheberrecht
(1)
Die
Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum des Übersetzers. Bis
dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2)
Der
Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes
Urheberrecht vor.
10.
Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des
Übersetzungsauftrags darauf beruht,
dass der Übersetzer die Anfertigung von Übersetzungen
im Internet angeboten
hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise
bestehendes
Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit
der Übersetzungsarbeit
begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
11.
Anwendbares
Recht
(1)
Für den
Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt
deutsches Recht.
(2)
Die
Vertragssprache ist Deutsch.
12.
Salvatorische
Klausel
Die Wirksamkeit dieser
Auftragsbedingungen wird durch die
Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht
berührt. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die
dem
wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck
möglichst nahe kommt.
13.
Änderungen
und Ergänzungen
Änderungen und
Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn
sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die
Änderung des
Schriftformerfordernisses selbst.
Stand: 23.02.2010
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